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Entlastung, Beschleunigung und Bürokratieabbau für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

Eine Geschäftsfrau fährt auf einem Boot durch einen See voller Papier

Entlastung, Beschleunigung und Bürokratieabbau für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

Einfache, schnelle und unbürokratische Prozesse sind essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und damit ein wichtiger Standortfaktor.

Das gilt gerade in diesen Zeiten, in denen die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die anstehenden Transformationsaufgaben erfordern umfangreiche Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft und Infrastruktur. Um das notwendige Tempo bei der industriellen Transformation und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Industrie zu ermöglichen, vereinfachen und beschleunigen wir als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Planungs- und Genehmigungsverfahren und reduzieren bürokratische Lasten für die Unternehmen in unserem Land.

Da ein Großteil des Bürokratieaufwands durch Europa- und Bundesrecht entsteht, setzen wir uns gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für den Abbau unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen der Wirtschaft ein.

Aber auch durch landespolitische Initiativen werden bürokratische Entlastungen sowie Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen angegangen. Über ausgewählte Initiativen informieren wir Sie weiter unten. 

Am 6. November 2023 haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Dieser ambitionierte Pakt enthält konkrete Maßnahmen und Arbeitsaufträge, um Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in den Bereichen Verwaltung, Energie, Verkehr, Breitband, Mobilfunk, Wirtschaft, Industrie und Bauwesen zu überarbeiten. Ziel ist es, Deutschland effizienter und zukunftsfähiger zu machen.

Zu den Beschleunigungsmaßnahmen gehören u.a. Fristverkürzungen, standardisierte Prüfungsmaßstäbe, die Befreiung von Genehmigungspflichten sowie eine umfassende Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Der Bund-Länder-Pakt versteht sich als Teil eines grundsätzlichen Wandels in Verwaltungen wie auch in Wirtschaft zu effizienteren, projektorientierten und durchgängig digitalisierten Prozessen.

Als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen setzen wir den Bund-Länder-Pakt konsequent und zügig um, um die Potenziale für die Entlastung und Beschleunigung im Sinne der Wirtschaft vollumfänglich auszunutzen. Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Juni 2024 wurden erste wichtige Vereinbarungen des Bund-Länder-Pakts für die Beschleunigung der Genehmigung von Anlagen umgesetzt. Ein erleichterter vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Nutzung von Stichtagsregelungen und fakultative Erörterungstermine können die klimaneutrale Transformation unserer Wirtschaft erleichtern und beschleunigen. Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstands des Bund-Länder-Paktes bietet der Monitoring-Bericht.

Die Modernisierung des Staates ist entscheidend, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten und die Bürgernähe zu fördern. Auf Bund-Länder-Ebene wurde daher am 4. Dezember 2025 der MPK-Beschluss zur Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda gefasst. Diese Agenda umfasst 237 Einzelmaßnahmen zu weniger Bürokratie, schnelleren Verfahren, effizienten staatliche Strukturen, digitalen Verfahren sowie besserer Rechtsetzung – Ziel ist eine grundlegende Staatsmodernisierung. Die NRW-Landesregierung hatte sich umfassend in die Ausarbeitung der Föderalen Modernisierungsagenda eingebracht. Neben der umfassenden Abschaffung, Reduzierung und Bündelung von Berichts- sowie Dokumentationspflichten sieht die Föderale Modernisierungsagenda Verbesserungen in der Rechtssetzung, zahlreiche Vorschläge zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, klare Regeln in der Rechtsetzung sowie eine Stärkung digitaler Prozesse vor. 

Auf Landesebene wird die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Staatskanzlei verantwortet und gesteuert. Der Prozess ist in mehreren Arbeitsgruppen strukturiert. 

Erste Entlastungsgesetze wurden im Rahmen des „Entlastungskabinetts“ am 05.05.2026 beschlossen. Neben einer neuen Erprobungsregel, die es Kommunen ermöglicht, sich von landesrechtlichen Regelungen für bis zu vier Jahre befreien zu lassen, um innovative Ansätze unter realen Bedingungen zu erproben, sehen die Gesetzentwürfe einen grundlegenden Paradigmenwechsel in Bezug auf Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Schriftformerfordernisse vor. Zum 01.01.2027 werden grundsätzlich alle landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zu Lasten der Wirtschaft sowie alle landesrechtlichen Schriftformerfordernisse abgeschafft. Aufrechterhalten bleiben nur die Pflichten, deren zwingende Erforderlichkeit seitens der Fachverwaltungen explizit begründet werden. 

Am 10.06.2026 hat das Kabinett weitere Entlastungsbeschlüsse gefasst. Mit dem Entwurf des vierten Bürokratieabbaugesetzes soll der Gemeingebrauch von kommunalen Einrichtungen gestärkt werden und mit dem fünften Bürokratieabbaugesetz für KI-Reallabore in NRW soll NRW als erstes Bundesland das zentrale regulatorische Innovationsinstrument der KI-Verordnung aktivieren. Ebenso wurden erste Prüfungen für ein landeseigenes KI-Reallabor angestoßen. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zur Beschleunigung des Gründungsprozesses durch die Bündelung von Verwaltungsleistungen in einem Kombiantrag beschlossen sowie zur Besseren Rechtssetzung gefasst. Letztgenannter Beschluss sieht u.a. die Veröffentlichung von Verbändestellungnahmen vor, um den Gesetzgebungsprozess transparenter zu gestalten. Darin ist auch ein „NRW-Entlastungscheck“ als „One-in one-out“-Regelung verankert, um zusätzliche Belastungen bereits im Gesetzgebungsprozess zu vermeiden. Er ist im Rahmen eines Bürokratieabbauchecks mit weiteren Prüfpunkten wie Praxis-, Digitalchecks oder einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht durchzuführen. Ein Moratorium für regierungsinterne Evaluationspflichten wird zudem zukünftig dazu beitragen, die Verwaltung um nicht notwendige Berichte zu entlasten. 

Bis zum 31.12.2026 werden weitere Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda umgesetzt. 

Nähere Informationen zur Föderalen Modernisierungsagenda finden Sie unter Bundesregierung und Erster Fortschrittsbericht. 

Erstes Beschleunigungs- und Entlastungspaket

Angesichts der zunehmenden Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im November 2024 ein „Erstes Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ beschlossen. Das Ziel des Pakets ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie die Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung von übermäßiger Bürokratie die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren und transparenteren Verwaltungsapparat zu bieten. Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale müssen sektorenübergreifend gehoben werden. 

Die Inhalte der 18 Maßnahmen des „Ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets“ sind daher ressortübergreifend und umfassen neben der Durchführung von Praxischecks auch Vereinfachungen in umweltrechtlichen Verfahren, die Errichtung einer Kollaborationsplattform zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, Klarstellungen zur Genehmigungsfreistellung von Transformatoren für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen sowie Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale für weitere Bereiche. 

Im Faktenblatt werden die einzelnen Maßnahmen des ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets im Detail dargestellt. 

Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen vom 12.11.2024 sowie vom 24.01.2025.


Zweites Beschleunigungs- und Entlastungspaket

Mit dem Beschluss des „Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ im Februar 2026 führt die Landesregierung den Bürokratieabbau konsequent fort. Das Paket umfasst mehr als 30 Einzelmaßnahmen aus allen Teilen der Verwaltung – das gemeinsame Ziel ist klar: höheres Tempo in Förderverfahren, weniger Nachweispflichten, transparentere Prozesse und klarere Entscheidungswege. Bürokratische Belastungen sollen in den Hintergrund rücken, um Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger mehr Freiräume für ihr eigenes Handeln zu schaffen.

Die beschlossenen Maßnahmen tragen dazu in mehrfacher Weise bei. So werden Genehmigungsprozesse in großzahligen Förderprogrammen beschleunigt, indem schrittweise risikogestützte Prüfungen zur Verfahrensautomatisierung eingeführt werden. Ebenso werden vermehrt Praxischecks durchgeführt, um Unternehmen und Vollzugsbehörden unmittelbar in den Bürokratieabbau einzubinden. Kommunen wird es zudem ermöglicht, neue Regelungen zunächst „im kleinen Realbetrieb“ zu erproben, bevor sie dauerhaft eingeführt werden. Dadurch lassen sich mögliche Regelungshemmnisse – auch in bürokratischer Hinsicht – frühzeitig erkennen und ausräumen.

Nähere Inhalte zum Zweiten Entlastungspaket können dem Informationsblatt, dem Faktenblatt sowie der Pressemitteilung entnommen werden.

 

Das Board für Entlastung und Beschleunigung ist die übergeordnete organisatorische Struktur auf Spitzenebene für Entlastungs- und Beschleunigungsthemen mit hoher wirtschaftlicher Relevanz („Entlastungsallianz“). Frau Ministerin Neubaur gründete es im Januar 2025. Im Rahmen der halbjährlichen Board-Sitzungen kommen auf Einladung des Wirtschaftsministeriums Wirtschafts- und Industrieverbände, Gewerkschaften und Bezirksregierungen auf Spitzenebene mit der Landesregierung zusammen, um im Sinne einer Entlastungsallianz Potenziale für den Bürokratieabbau zu beraten. In den bisherigen Sitzungen wurden etwa Bürokratieabbau auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda und der NRW-Entlastungspakete diskutiert. Mitglieder des Boards sind Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Verbands „Die Familienunternehmer“, von HANDWERK.NRW, IG Metall, IGBCE, IHK NRW, unternehmer.NRW, Verband der Chemischen Industrie NRW, des Beirats Junge Digitale Wirtschaft, Verband deutscher Unternehmerinnen.

Bei der 4. Sitzung des Boards am 30. Juni 2026 unter der Schirmherrschaft des Wirtschaftsministeriums begrüßten die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, Umweltminister Oliver Krischer und Staatssekretär Dr. Bernd Schulte den Kabinettschef des EU-Kommissars Valdis Dombrovskis, Michael Hager, der auch für die Entlastung von Unternehmen zuständig ist. Schwerpunkt der Sitzung war die Reduzierung von Bürokratielasten aller staatlichen Ebenen für Unternehmen.

Umfassende Beschleunigungspotenziale und Bürokratieentlastung lassen sich nicht einseitig in Paragraphen identifizieren, sondern erfordern die Einbindung der betroffenen Anspruchsgruppen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen führt daher regelmäßig Praxischecks durch, um die Anwenderperspektive in den Vordergrund zu rücken. Im Dialog zwischen Unternehmen und Vollzugsbehörden werden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungen erarbeitet. Bei einzelnen Praxischecks kooperiert das MWIKE mit Bundesministerien (u.a. BMWE, BMUKN).

Auf Landesebene fanden im Juli 2025 und Januar 2026 zwei Praxischecks zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Großbatteriespeichern statt. Im Mai 2026 fand in Kooperation von MWIKE und MUNV ein Praxischeck zur Störfallverordnung bei Biogasanlagen statt. An diesem Praxischeck nahmen mehr als dreißig Teilnehmende aus Wirtschaft und Verwaltung teil, um Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und von Verfahrenserleichterungen – von der Antragsstellung bis zur Überwachung – zu besprechen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird ein praxisnaher Handlungsleitfaden für Betreibende von Biogasanlagen erstellt. Im Juli 2026 wurden die Inhalte des neuen Geothermie-Beschleunigungsgesetzes einem landesseitigen Praxischeck unterzogen. Gemeinsam mit rund 20 Fachleuten von Unternehmen, Vollzugs- und Fachbehörden wurden die Potenziale der neuen gesetzlichen Regelungen für einen beschleunigten und vereinfachten Ausbau von Vorhaben der tiefen Geothermie analysiert, gesetzliche Auslegungsfragen besprochen und pragmatische Lösungen für eine Anpassung des Verwaltungsvollzugs diskutiert. Eine Optimierung des Vollzugs wird auf verschiedenen Ebenen angestoßen.

Im Jahr 2026 sind zudem weitere Praxischecks u.a. zum Handwerk geplant. Die vorgenannten Praxischecks sind Bestandteile des Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets.

Die Ergebnisse des Praxischecks zur Genehmigung von Elektrolyseuren finden Sie hier.