FAQ zur Energie- und Wärmestrategie Nordrhein-Westfalen
Zielgruppenspezifische Leitfragen und Zusammenfassungen
Mit der Energie- und Wärmestrategie NRW bietet die Landesregierung sämtlichen Akteurinnen und Akteuren im Land Orientierung für die notwendige Transformation in Richtung Klimaneutralität und wird ihrer Verantwortung für eine versorgungssichere, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energie- und Wärmeversorgung gerecht. Im Folgenden werden die zentralen Inhalte der Energie- und Wärmestrategie NRW für ausgewählte Zielgruppen anhand von Leitfragen übersichtlich dargestellt.
Die Energie- und Wärmestrategie für Nordrhein-Westfalen im Fokus Das steht drin für Industrie und Wirtschaft
Industrie und Wirtschaft stehen auf dem Weg zur Klimaneutralität vor vielfältigen Herausforderungen. Die Energiebedarfe der Industrie, die sich nicht weiter reduzieren lassen, müssen mindestens defossilisiert und wenn möglich dekarbonisiert werden. Das reduziert nicht nur Treibhausgasemissionen, sondern sichert die Unternehmen gegen Versorgungsunsicherheiten und Preisschocks im globalen Wettbewerb um immer knapper werdende fossile Ressourcen ab und verschafft so langfristige Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig ist eine sichere und verlässliche Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen elementare Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Das gilt insbesondere für die energieintensive Industrie, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten muss. Darüber hinaus ist die ausreichende Versorgung mit erneuerbarem Strom zunehmend ein relevanter Standortfaktor.
Eine erfolgreiche Energie- und Wärmewende ist also Voraussetzung für die Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen. Der Umbau ist in vollem Gange. Um die Wende vollständig zu schaffen sind aber noch weitere Schritte notwendig. Die Energie- und Wärmestrategie NRW zeigt, welche Schritte wann zu gehen sind, um den Zugang zu bezahlbarer und klimaneutraler Energie zu garantieren – und so die Grundlage für die Fortsetzung der Erfolgsgeschichte unseres Industriestandorts zu schaffen.
Die Energie- und Wärmestrategie NRW formuliert das klare Bekenntnis, dass sich die Landesregierung auf allen Ebenen auch weiterhin dafür einsetzen wird, dass weitere Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungsregelungen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft und insbesondere für die energie- und handelsintensive Industrie umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die hohen Kosten der Transformation des Energiesystems in der Übergangsphase. Konkret bedeutet dies:
- Planbare Strompreisreduzierung für die energieintensive Industrie einführen
- Stromsteuer für sämtliche Unternehmen und Haushalte langfristig absenken
- Netzentgelte planbar und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt bezuschussen
- Geschäftsmodelle für Lastflexibilität und „Nutzen statt Abregeln“ schaffen
- Direkten Zugang der Industrie zu erneuerbarem Strom durch Power Purchase Agreements und Direktversorgung stärken
Langfristig ist davon auszugehen, dass sich die Börsenstrompreise aufgrund des massiven Ausbaus erneuerbarer Energien auf einem für die Industrie international wettbewerbsfähigen Niveau einpendeln.
Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zum vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Versorgungssicherheit strebt die Landesregierung den Zubau von rund fünf Gigawatt gesicherter Leistung bis 2030 an. Dabei setzen wir insbesondere auf wasserstofffähige Gaskraftwerke, die perspektivisch klimaneutral betrieben werden können. Zentrales Instrument ist die Kraftwerksstrategie des Bundes, die schnellstmöglich veröffentlicht werden muss. Neben Nachbesserungen an der Kraftwerksstrategie des Bundes bedarf es auch einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, um u.a. industrielle KWK-Potenziale besser zu erschließen. Zusätzlich werden künftig Energiespeicher, Bioenergieanlagen, flexible Lasten und Stromimporte zur Versorgungssicherheit beitragen. Die Landesregierung wird daher ein Handlungskonzept Lastflexibilität erstellen, das u.a. Flexibilitätspotenziale im gewerblichen und industriellen Bereich sowie deren Vermarktungsmöglichkeiten adressieren wird. Heimische Potenziale für erneuerbare Energien sollen mit einer Vielzahl von Maßnahmen konsequent erschlossen und die aggregierte installierte Kapazität von Windenergie an Land und Photovoltaik von zuletzt zusammen 17 GW (Ende 2023) bis zum Jahr 2030 auf mindestens 34 GW verdoppelt werden. Zusätzlich werden Offshore-Windparks in der Nordsee, die im Laufe der 2030er-Jahre direkt in Nordrhein-Westfalen an das Übertragungsnetz angeschlossen werden, die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom in Nordrhein-Westfalen massiv erhöhen. Konkret sind neun Anschlusssysteme mit einer Gesamtleistung von insgesamt 18 GW geplant.
Wasserstoff wird mittel- und langfristig zum zweiten zentralen Energieträger in Nordrhein-Westfalen. Er wird vor allem dort zum Einsatz kommen, wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Dies ist insbesondere in der Industrie der Fall. Hier wird neben dem energetischen Bedarf z.B. für die Bereitstellung von Prozesswärme Wasserstoff auch zur stofflichen Nutzung benötigt. Aber auch im schweren Straßengüterverkehr, ÖPNV und im Schiffsverkehr kommt Wasserstoff zum Einsatz. Zudem wird Wasserstoff perspektivisch beim Betrieb von Kraftwerken zur Absicherung der Strom- und Wärmeversorgung eine wichtige Rolle spielen.
Die Landesregierung wird die Erzeugung von Wasserstoff in Nordrhein-Westfalen sowie den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten - also Energieträger, die auf Wasserstoff basieren wie Ammoniak, Methanol oder synthetische Kraftstoffe - weiter vorantreiben und den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft unterstützen. Bis zum Jahr 2030 soll mindestens ein Gigawatt Elektrolyseleistung in Nordrhein-Westfalen installiert werden. Gleichzeitig ist klar, dass Wasserstoff und seine Derivate aufgrund der enormen Bedarfe zukünftig in erheblichem Maße nach Nordrhein-Westfalen importiert werden müssen. Die Landesregierung hat hierfür ein Importkonzept Wasserstoff veröffentlicht.
Im Gebäudesektor werden Wasserstoff und andere grüne Gase aufgrund starker Nutzungskonkurrenzen nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine Reihe begünstigender Faktoren vorliegen, etwa die räumliche Nähe zu einem großen industriellen Wasserstoffabnehmer und die damit einhergehende leitungsgebundene Versorgung.
Die Landesregierung unterstützt die Industrie bei der klimaneutralen Transformation schon jetzt auf vielfältige Art und Weise, unter anderem durch Förderungen. Über die landeseigenen Förderprogramme wie z.B. die Richtlinien progres.nrw – Klimaschutztechnik und progres.nrw – Emissionsarme Mobilität sowie über die Ausgestaltung des EFRE in Nordrhein-Westfalen werden Unternehmen bei der Entwicklung von Innovationen und bei Investitionen in treibhausgasneutrale Prozesse und Verfahren unterstützt. Um der vielfältigen mittelständisch geprägten Industrielandschaft in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden, steht zudem seit Ende 2022 mit dem Starterpaket klimaneutraler Mittelstand ein gezieltes Förderprogramm für die Transformation von produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben bereit. Um die wirtschaftliche Perspektive und die Planungssicherheit für Investitionen in klimaneutrale Prozesse zu stärken, setzt sich die Landesregierung für die Einführung Grüner Leitmärkte ein.
Für eine erfolgreiche Transformation setzt die Landesregierung neben der Förderung von Projekten und der Mitgestaltung eines passenden regulatorischen Rahmens auch auf den Dialog mit Wirtschaft und Wissenschaft. Im Rahmen des Industriepaktes wurden gemeinsam mit über 100 Partnerinnen und Partnern bereits erste praktische Handreichungen erarbeitet (z.B. zum Einsatz von Wasserstoff im industriellen Produktionsprozess). Auch die Initiative IN4climate.NRW arbeitet mit unterschiedlichen Formaten gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft daran, den Industriestandort Nordrhein-Westfalen attraktiv zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Energie- und Wärmestrategie für Nordrhein-Westfalen im Fokus Das steht drin für die Energiewirtschaft
Eine erfolgreiche Energie- und Wärmewende ist Voraussetzung für die Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen. Sie erfordert eine Vielzahl individueller Entscheidungen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen und anderen öffentlichen Stellen getroffen werden müssen. Insbesondere den Unternehmen der Energiewirtschaft kommt dabei eine besondere Rolle zu.
Um die Energie- und Wärmewende erfolgreich umzusetzen, benötigt auch die Energiewirtschaft von Seiten der Politik Planungssicherheit, über die bevorstehenden Veränderungen in den Bereichen Energie- und Wärmenachfrage, Energie- und Wärmeerzeugung sowie Energie- und Wärmeinfrastruktur. Mit der Energie- und Wärmestrategie für Nordrhein-Westfalen legt die Landesregierung daher eine integrierte Betrachtung dieser Bereiche vor. Die Energie- und Wärmestrategie NRW ist ein transparenter Umsetzungsfahrplan und dient als Kompass für die notwendige Transformation.
Das energiepolitische Zieldreieck aus Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit bildet die zentrale Richtschnur für alle Handlungsfelder und Maßnahmen der Energie- und Wärmestrategie. Möglichst bis 2035 soll die gesamte Stromerzeugung in Nordrhein-Westfalen weitgehend klimaneutral erfolgen. Entsprechend wird das zukünftige Energiesystem in Nordrhein-Westfalen maßgeblich von erneuerbaren Energien geprägt sein. Die installierte Leistung von Wind und Photovoltaik soll von zuletzt 17 Gigawatt (Ende 2023) bis zum Jahr 2030 auf mindestens 34 Gigawatt verdoppelt werden. Auch ein ambitionierter Ausbau der Biomasse wird angestrebt. Zusätzlich werden Offshore-Windparks in der Nordsee, die im Laufe der 2030er-Jahre direkt in Nordrhein-Westfalen in das Übertragungsnetz angeschlossen werden, die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom in Nordrhein-Westfalen massiv erhöhen. Konkret sind neun Anschlusssysteme mit einer Gesamtleistung von insgesamt 18 Gigawatt geplant.
Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zum vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030. sich weiterhin zum vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, strebt die Landesregierung den Zubau von rund 5 Gigawatt gesicherter Leistung bis 2030 an. Die Landesregierung setzt hier insbesondere auf wasserstofffähige Gaskraftwerke, die perspektivisch klimaneutral betrieben werden können. Neben Nachbesserungen an der Kraftwerksstrategie des Bundes bedarf es auch einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs--Gesetzes sowie eines wettbewerblichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus. Zusätzlich werden künftig Energiespeicher, Bioenergieanlagen, flexible Lasten und Stromimporte zur Versorgungssicherheit beitragen. Auch dafür sind die richtigen Weichen zu stellen. So wird die Landesregierung ein Handlungskonzept Lastflexibilität erstellen, das u.a. Flexibilitätspotenziale im gewerblichen und industriellen Bereich sowie deren Vermarktungsmöglichkeiten adressieren wird. Wesentliche Grundvoraussetzung für einen liquiden Strommarkt ist die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone.
Wir werden die erfolgreiche Arbeit der Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit Partnerschaft Deutschland und NRW.Energy4Climate fortführen. Seit Oktober 2022 arbeitet die interministerielle Task Force erfolgreich daran, Hemmnisse und entsprechende Lösungsmaßnahmen für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen zu identifizieren. Erste Erfolge schlagen sich auch in den weiter steigenden Genehmigungs- und Zubauzahlen nieder, bei denen Nordrhein-Westfalen im Bundesländervergleich Spitzenplätze einnimmt.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist insbesondere eine hinreichende Flächenkulisse unabdingbar. Für die Windenergie ist bundesgesetzlich vorgegebenen, dass Nordrhein-Westfalen einen Anteil von 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweist. Durch die Novellierung des Landesentwicklungsplans und die laufenden parallelen Anpassungen der Regionalpläne soll dieses Ziel bereits bis 2025 erreicht werden und damit deutlich vor der bundesgesetzlichen Frist im Jahr 2032. Zudem wurden Nadelwälder und Kalamitätsflächen für die Windenergie nutzbar gemacht und der pauschale Mindestabstand von 1.000 m zu Wohnsiedlungen abgeschafft. Ebenfalls durch die Novellierung des Landesentwicklungsplans wurde die Flächenkulisse für die Freiflächen-PV deutlich ausgeweitet.
Darüber hinaus sind die Genehmigungsprozesse für erneuerbare Energien entscheidend für die Erreichung der definierten Ausbauziele. Wir setzen uns auf allen Ebenen für eine Vereinfachung, Standardisierung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ein. So soll z.B. der novellierte Windenergieerlass zur Standardisierung beitragen. Zudem werden wir das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz mit der Einführung eines vollständig elektronischen Antragsverfahrens in Nordrhein-Westfalen digitalisieren.
Ferner werden wir vielfältige weitere Maßnahmen umsetzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, z.B. indem wir den Ausbau der Photovoltaik durch verschiedene Kampagnen stärken oder unsere Möglichkeiten nutzen, um die Genehmigungsprozesse für Schwerlasttransporte für den Windenergieausbau zu beschleunigen.
Es ist wichtig, dass die verschiedenen Infrastrukturen energieträgerübergreifend, das heißt integriert, betrachtet und geplant werden. Durch die gemeinsame Betrachtung von Strom-, Gas-, Wasserstoff-, und Wärmeinfrastrukturen können Synergieeffekte bei der Planung und Realisierung gehoben werden. Gleichzeitig bedarf es auch des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur.
Mit der Energie- und Wärmestrategie NRW identifiziert die Landesregierung weitere Beschleunigungspotenziale für den Aus- und Umbau der Netzinfrastrukturen, z.B. durch Prüfung einer Änderung von Zuständigkeiten. Darüber hinaus wird die Landesregierung den notwendigen Hochlauf der verschiedenen Speichertechnologien mit einem Energiespeicherkonzept NRW vorantreiben.
Die Investitionsbedarfe im Kontext der Energie- und Wärmewende sind enorm. Wir werden uns der zunehmenden Herausforderung der Kapitalbeschaffung für Investitionen in die Energie- und Wärmewende engagiert annehmen und dabei auch den Aspekt der Refinanzierung in den Blick nehmen. Im Austausch mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren aus Energie- und Kreditwirtschaft, darunter Stadtwerke, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Verband Kommunaler Unternehmen und die NRW.BANK, sollen Handlungsoptionen in Verantwortlichkeit des Landes eruiert und erfolgversprechende Ansätze identifiziert und umgesetzt werden. Hinsichtlich einer verbesserten Refinanzierung der Investitionen können z.B. Transparenz und Überwachung von Fernwärmepreisen oder unterschiedliche Anreize zur Erhöhung der Anschlussquote an Fernwärmenetze einen Beitrag leisten. Ebenso bieten Amortisationsmechanismen weitere Handlungsspielräume.
Bis 2030 soll der Anteil von erneuerbaren Wärmequellen auf mindestens 30 Prozent erhöht werden. Dies ist auch kurz- und mittelfristig umsetzbar, da für die Einbindung keine grundlegenden Eingriffe in die Wärmeinfrastruktur notwendig sind. Die effizienteste Technologie zur Erschließung erneuerbarer Wärmequellen für die dezentrale, objektbezogene Wärmeversorgung einzelner Gebäude werden Wärmepumpen sein, die 2045 voraussichtlich den größten Anteil des Wärmebedarfs decken werden. Biogas oder Wasserstoff werden in der dezentralen Wärmeversorgung eine untergeordnete Rolle spielen. Diese Gase werden auch in anderen Bereichen dringend gebraucht und können hier effizienter zur CO2-Vermeidung eingesetzt werden.
Mit zunehmender Geschwindigkeit wird sich ab 2030 auch der Ausbau der Fernwärme auswirken, sodass diese bis 2045 zu einem wesentlichen Pfeiler der klimaneutralen Wärmeversorgung mit einem Anteil von 22 bis 26 Prozent wird. Dieser Zielkorridor stellt ein wichtiges politisches Ziel dar. Neben Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden insbesondere mitteltiefe und tiefe Geothermie sowie Abwärme, ggf. in Verbindung mit Großwärmepumpen, die zentrale Wärmeversorgung sicherstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, den Neu- und Ausbau- sowie den Transformationsprozess von Wärme- und Kältenetzinfrastrukturen zu intensivieren und dabei erneuerbare und klimafreundliche Wärmequellen wie Geothermie, Flüsse und Gewässer, Grubenwasser, Wärme aus Abwasser sowie unvermeidbare Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen konsequent einzubeziehen. Zudem sind auch Großwärmepumpen, thermische Speicher und KWK-Anlagen zu berücksichtigen.
Die Kommunale Wärmeplanung werden wir mit einem eigenen Landesgesetz in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes als strategisches Planungsinstrument etablieren und die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren dazu verpflichten, einen Wärmeplan aufzustellen. Dies soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Wahl einer eigenen Wärmeversorgungslösung bieten und hilft, die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Ergänzend fördern wir die Transformation und Dekarbonisierung von Nahwärmenetzen über die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik und werden geeignete Unterstützungsangebote für die leitungsgebundene Wärme- und Kälteversorgung insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme in Ergänzung zur Bundesförderung weiterentwickeln.
Die Energie- und Wärmestrategie für Nordrhein-Westfalen im Fokus Das steht drin für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger
Kommunen sind entscheidend für den Erfolg der Energie- und Wärmewende vor Ort, z.B. bei der Ausweisung von Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Kommunalen Wärmeplanung, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur oder als Gesellschafterinnen kommunaler Unternehmen wie den Stadtwerken.
Darüber hinaus fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, was die Energie- und Wärmewende ganz konkret für sie bedeutet und wie sie daran teilhaben können. So erfolgt bspw. ein Großteil des Ausbaus von PV-Dachanlagen auf privaten Häusern.
Die Energie- und Wärmestrategie NRW bietet daher auch für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger Orientierung und Verlässlichkeit im Hinblick auf die vor uns liegenden Aufgaben.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches Planungsinstrument, um die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vom 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung und die CO2-Minderung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung geschaffen. Mit einem entsprechenden Landesgesetz werden die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren einen Wärmeplan aufzustellen. Im Wärmeplan wird ein geeigneter und kosteneffizienter Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung aufgezeigt. Dies soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Wahl einer eigenen Wärmeversorgungslösung bieten und hilft, die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen.
In Nordrhein-Westfalen haben sich bereits knapp 250 Städte und Gemeinden freiwillig und frühzeitig auf den Weg gemacht, auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Wärmeplanung durchzuführen. Die verbleibenden Gemeinden werden durch das kommende Landesgesetz ebenfalls angehalten, ebenfalls eine Wärmeplanung aufzustellen, sodass alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis Mitte 2026 und alle Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden bis Mitte 2028 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Bei der landesrechtlichen Umsetzung achten wir auf möglichst pragmatische Lösungen. So wollen wir vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen und gemeinsame Wärmeplanungen durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglichen.
Dazu sind verschiedene Unterstützungsangebote geplant, um die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne fachlich und inhaltlich zu unterstützen. Die Angebote werden gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Wärmewende NRW entwickelt und bereitgestellt. Auch die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellte Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung soll vor allem Kommunen die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Wärme aufzeigen und Unterstützung bei der Wärmeplanung bieten.
Die Energie- und Wärmestrategie formuliert das klare Bekenntnis, dass wir uns auf allen Ebenen für weitere Unterstützungsmaßnahmen und Entlastungsregelungen im Hinblick auf die Strompreise einsetzen. So spricht sich die Landesregierung für eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum sowie eine deutliche und dauerhafte Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte durch einen Einsatz von Bundesmitteln auch für private Haushalte aus.
Mit dem Arbeitskreis „Energiearmut“ haben wir mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren ein Austauschforum geschaffen, um Energiearmut wirksam zu bekämpfen und gute-Beispiele zur Schuldner- und Energieberatung bzw. Prävention darzustellen. Ferner erweitern wir mit dem Projekt „Stromspar-Check-Aktiv – NRW Spezial“ das Angebot des bundesweiten „Stromspar-Check – einfach Wärme, Wasser & Strom sparen“ für einkommensschwache Haushalte durch eine Aufstockung des Bundesgutscheins für den Austausch alter Kühlgeräte.
Als übergreifende Maßnahme setzen wir uns gegenüber dem Bund dafür ein, ein Klimageld einzuführen und damit steigende Preise zu kompensieren. Zudem kann das Klimageld die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen. Mit einer sozial gerechten Verteilungswirkung entlastet das Klimageld Bürgerinnen und Bürger und gibt einen Anreiz CO2 einzusparen.
Durch die Unterstützung des verstärkten Fern- und Nahwärmeausbaus in Nordrhein-Westfalen werden Bürgerinnen und Bürger entlastet, da hierbei die Verantwortung für die Umstellung auf erneuerbare Energien an die Wärmeversorger übergeht. Zusätzlich werden für den Einsatz im Ein- und Mehrfamilienhaus besonders effiziente Sole-Wasserwärmepumpen im Rahmen des Landesförderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik gefördert.
Wärmewende:
Neben der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung wird die Landesregierung die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch in vielen weiteren Bereichen der Energie- und Wärmewende unterstützen. Land und Kommunen arbeiten dabei eng und partnerschaftlich zusammen.
Wir fördern die klimafreundliche Neuausrichtung von Nahwärmenetzen über die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik, die einen finanziellen Anreiz zur Umstellung der Wärmeversorgung auf eine leitungsgebundene Wärmebereitstellung setzt.
Zusätzlich unterstützen wir Kommunen bei der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz mit Fördermitteln. Konkret können im Rahmen der aktuellen Förderphase des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter der Maßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ Gebäudemodernisierungen für öffentliche Gebäude, die der Kultur, dem Sport, dem Tourismus oder karitativen Zwecken dienen, gefördert werden. Sofern die zu sanierenden Gebäude im Anschluss zertifiziert werden sollen, können auch diese Kosten gefördert werden.
Zur Vernetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen und Kreisen sowie des lokalen Handwerks und der Planerinnen und Planer unterstützt Nordrhein-Westfalen das Netzwerk ALTBAUNEU, das das Ziel verfolgt, die Sanierungstätigkeit in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in kleinen Mehrfamilienhäusern zu erhöhen. Das Netzwerk hilft den beteiligten Kommunen insbesondere dabei, die Vorteile einer energetischen Sanierung zu vermitteln und ihre Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um die energetische Gebäudesanierung zu beraten.
Mobilitätswende:
Bei der Mobilitätswende sind die Kommunen im Land Schlüsselakteurinnen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Sie treiben den weiteren Aufbau von Ladepunkten im eigenen Stadtgebiet aktiv voran, sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Unternehmen beim weiteren Ausbau von betrieblichen und öffentlichen Ladepunkten und erteilen Genehmigungen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur und entsprechende Bauvorhaben. Als Flächeneigentümerinnen, beispielsweise von öffentlichen Parkplätzen, erteilen sie zudem die Genehmigungen für die Nutzung oder die Errichtung. Daher bieten wir die Weiterbildung von kommunalen Beschäftigten im Bereich Elektromobilität an. Die Dauer für Genehmigungsprozesse und Projektdurchführung soll dadurch deutlich reduziert werden. Außerdem fördern wir über die Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität die Erstellung von kommunalen Ladeinfrastrukturkonzepten, die es den Kommunen ermöglichen, die richtigen Standorte und die passende Ladeleistung auszuwählen, und werden die Förderung an aktuelle Marktentwicklungen anpassen.
Energiewende:
Durch die umfangreiche Überarbeitung des Solarkatasters des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entsteht ein hilfreiches Werkzeug insbesondere für Kommunen und Projektierer, die die Freiflächen-PV ausbauen wollen. Auch die Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“ adressiert insbesondere die Kommunen, die als Träger der Bauleitplanung eine zentrale und vor allem lenkende Rolle beim Freiflächen-PV-Ausbau innehaben.
Ende 2023 wurde mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen sichergestellt, dass Gemeinden direkt von der Wertschöpfung neuer Windenergievorhaben profitieren. Um den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft weiter zu beschleunigen, wurde Anfang 2024 mit der Leitstelle H2.NRW unter dem Dach von NRW.Energy4Climate eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Unterstützungsbedarfe rund um das Thema Wasserstoff in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Auch Kommunen finden hier gebündelt Informationen und erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten, beim Zugang zu Fördermitteln und bei der Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende ist die Stärkung der Akzeptanz und der Teilhabe der Bevölkerung. Mit dem Ende 2023 eingeführten Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen wird eine finanzielle Beteiligung von Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung neuer Windenergievorhaben zum Regelfall. Ein Bürgerenergiefonds soll zudem Erneuerbare-Energien-Projekte aus Bürgerhand mit Risikokapital unterstützen.
Auch im Hinblick auf die Wärmewende wird das Unterstützungsangebot für Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet. Nordrhein-Westfalen erweitert den Energieatlas NRW um einen Sanierungsrechner zur Erstbewertung von technischen und wirtschaftlichen Optionen zur Gebäudesanierung und einer klimaneutralen Wärmebereitstellung. Der Sanierungsrechner ermöglicht Hauseigentümerinnen und -eigentümern somit eine erste Einschätzung, welche Sanierungsmaßnahmen technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Nutzende können auf einer interaktiven Karte ihr Gebäude auswählen. Zu diesem bekommen sie Basisinformationen (Gebäudetyp, Baujahr, modellierter Wärmebedarf, beheizte Fläche etc.) sowie zugehörige Kosten und Einsparpotenziale möglicher Effizienzmaßnahmen angezeigt.
Ergänzend sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl der geeigneten Lösung für die Wärmeversorgung unterstützt werden, damit sie anhand von Qualitätskriterien langfristig die jeweils kosteneffizienteste Investitionsentscheidung treffen können. Wir planen eine Wärmepumpenoffensive NRW, um die qualitativ hochwertige Installation und den effizienten Betrieb von Wärmepumpensystemen in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Dazu wird durch NRW.Energy4Climate in einem ersten Schritt eine Analyse bestehender Unterstützungsangebote und Tools durchgeführt. In einem zweiten Schritt wird bedarfsgerecht ein konkretes Konzept für die Wärmepumpenoffensive erarbeitet. Zudem werden Unterstützungsangebote für Bürgerinnen und Bürger erarbeitet, die mit Hilfe von Stakeholdern wie Herstellern, Installateuren und Installateurinnen entwickelt werden.
Im Bereich Mobilität wird über Seminare und Förderungen der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und am Arbeitsplatz unterstützt. Gleichzeitig wird der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur vorangetrieben, so dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, ihr Elektrofahrzeuge bequem und zuverlässig laden zu können.
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