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Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet: Das 5-StandorteProgramm für die besonders vom Kohleausstieg betroffenen Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet ist startklar

Symbolbild 5-Standorte-Progrann

5-StandorteProgramm für Steinkohlekraftwerks-Standorte im Ruhrgebiet ist startklar

Minister Pinkwart: Beschäftigung und Wertschöpfung in den besonders vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen nachhaltig sichern

Alle erforderlichen Grundlagen für den Start des 5-StandorteProgramms sind nun geschaffen: Mit der heute unterzeichneten Bund-Länder-Vereinbarung ist der Weg endgültig frei für die Bereitstellung von Strukturhilfen für die fünf Steinkohlekraftwerksstandorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna.
Die Verwaltungsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regeln und Verfahren des bereits in Kraft getretenen Investitionsgesetzes Kohleregionen. Die Landesregierung hat sie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den weiteren beteiligten Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen erarbeitet. Für Nordrhein-Westfalen hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart unterzeichnet.
 
Minister Pinkwart: „Das 5-StandorteProgramm ist ein entscheidender Baustein für die Transformation der Steinkohlekraftwerksstandorte im Ruhrgebiet. Noch bevor die Kraftwerke stillgelegt werden, entstehen durch innovative Projekte neue und gut bezahlte Arbeitsplätze für die Menschen in der Region. Die Voraussetzungen hierfür sind mit der heutigen Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung geschaffen worden. Ich freue mich auf ideenreiche und zukunftsweisende Projekte aus den fünf Standorten.“
 
Die Bundesregierung stellt bis zum Jahr 2038 eine Milliarde Euro für die Transformation von Steinkohlekraftwerksstandorten zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen hiervon 662 Millionen Euro. Mit dem 5-StandorteProgramm für Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und den Kreis Unna steigert die Landesregierung die Innovationskraft der Wirtschaft, stärkt Klimaschutz und Nachhaltigkeit und fördert die Bereitstellung von Wirtschaftsflächen für Unternehmen. Neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze werden so in der Region geschaffen.
 
An den fünf Standorten wird bereits intensiv an vielfältigen Projekten zur nachhaltigen Entwicklung von Brachflächen, zur Verbesserung von Innovation und Bildung sowie der Anwendung neuer Technologien und Energieträger gearbeitet. Die Landesregierung hatte zuvor bereits eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.
vor bereits eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht.