Förderungswürdig sind öffentliche Veranstaltungen aus den Themenbereichen „Digitalisierung“ und „Vernetzung von Start-ups mit dem Mittelstand“, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich aus Gründungsinteressierten, Start-ups, etablierten Unternehmen, Investoren, Wissenschaft und regionalen Akteuren zusammensetzen. Die Veranstaltungen müssen in NRW stattfinden und für mindestens 50 Personen ausgelegt sein. Veranstalter können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro pro Veranstaltung erhalten. Insgesamt stehen für das Förderprogramm bis zu 500.000 Euro im Jahr zur Verfügung.
Gefördert werden einzelne, abgegrenzte Veranstaltungen mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für:
- Honorare,
- Miete, Nebenkosten, Auf- und Abbau, Reinigung., etc.,
- Material-, Transport-, Betriebs-, Werbungs- und Druckkosten,
- Getränke,
- Geschenke an unentgeltlich agierende Referenten mit einem Höchstwert von je 30,- €.
Der Höchstbetrag der Zuendung ist abhängig von der Zahl der Teilnehmer:
Anzahl teilnehmende Personen |
Höchstbetrag der Zuwendung |
---|
50 - 100 |
5.000 Euro |
101 - 250 |
10.000 Euro |
251 - 500 |
15.000 Euro |
Ab 501 |
20.000 Euro |
Gerade in Zeiten von sozialer und persönlicher Distanz ist es wichtig, Informations- und Vernetzungsangebote in den Themenbereichen „Digitalisierung“ und „Zusammenarbeit von digitalen Start-ups mit etablierten Unternehmen“ zu schaffen. Daher fördert die Landesregierung mit diesem Förderaufruf auch einzelne abgegrenzte „Digitalveranstaltungen“, die den Anforderungen dieses Förderaufrufs entsprechen. Die Bedingungen, die für die Förderung von Digitalveranstaltungen erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben (PDF).
Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben für:
- Honorare für Referenten,
- Miete für Equipment (Kamera, Licht, Ton),
- Software- und Plattformkosten für die Veranstaltungsdurchführung