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Außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November (Novemberhilfe) und Dezember (Dezemberhilfe)

November Dezemberhilfe Titelbild

November- und Dezemberhilfe

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November und Dezember.

++Die nachfolgende Seite wird nicht mehr aktualisiert. Sie wird aus Gründen der Archivierung zunächst weiter zugänglich bleiben++

Die November- und Dezemberhilfe sind Unterstützungsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Sie bieten eine zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung.

Detaillierte Informationen zur November- und Dezemberhilfe erhalten Sie hier.

++ Neues Tool zur Kommunikation bei Direktanträgen eingerichtet ++

Bei Fragen zu Ihren Direktanträgen für die November- und Dezemberhilfe nehmen die Bewilligungsbehörden direkt Kontakt mit Ihnen auf. Dies geschieht ab sofort ausschließlich über eine eigens für die Kommunikation erstellte Online-Eingabe. Die Kontaktaufnahme erfolgt, in dem Ihnen die zuständige Bewilligungsbehörde zunächst unter der Absenderadresse noreply [at] soforthilfe-corona.nrw.de (noreply[at]soforthilfe-corona[dot]nrw[dot]de) eine E-Mail mit einem darin enthaltenen personalisierten Link zukommen lässt. Neben dem personalisierten Link enthält diese E-Mail bereits die sich zu Ihrem Antrag ergebende Frage. Über den in der E-Mail angegebenen Link werden Sie zu einem Online-Formular geleitet, in der Sie einmalig Ihre Antworten eingeben können. Falls notwendig, können Sie begründende Unterlagen als PDF beifügen.

Die Vertrauenswürdigkeit der Anfrage erkennen Sie, in dem Sie die Absenderadresse und den personalisierten Link genau prüfen. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich unter der Absenderadresse noreply [at] soforthilfe-corona.nrw.de (noreply[at]soforthilfe-corona[dot]nrw[dot]de). Der personalisierte Link in der E-Mail verweist ausschließlich auf folgende Web-Site: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/action/...

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den E-Mails der Bewilligungsbehörden, in Nordrhein-Westfalen sind das Bezirksregierungen, nicht um Spam handelt. Für Antragssteller empfiehlt es sich daher, regelmäßig die Spam-Einstellungen und den Spam-Ordner der genutzten E-Mail-Software zu überprüfen.

++ Änderungsanträge möglich ++

Sowohl Anträge, die über einen prüfenden Dritten gestellt wurden, als auch Direktantragssteller können ab sofort Änderungsanträge über das bekannte Antragstool unter  ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen.

++ November- und Dezemberhilfe können ab sofort auch für über 2 Millionen Euro beantragt werden ++

Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können die Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen. Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Auszahlung der erweiterten November- und Dezemberhilfe erfolgt im regulären Bewilligungsverfahren.

Das ist die November-/Dezemberhilfe

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten November- und Dezemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundes.

Direktantrag (Soloselbständige)

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

Der Direktantrag auf Novemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich.

Antrag mit prüfendem Dritten

Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen beauftragen bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen.

Abschlagszahlungen

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, erfolgen Abschlagszahlungen durch den Bund. Bitte beachten Sie die oben auf dieser Webseite stehenden Hinweise zur Auszahlung dieser Abschlagszahlungen („Aktueller Bearbeitungsstatus“).
 
Wie erkenne ich, dass es sich bei der Webseite des Bundes um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der 16 Bundesländer.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen 

zu erreichen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich aussehende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen können auf sogenannte Fake-Webseiten hindeuten.

Nach den bereits erfolgten Abschlagszahlungen laufen seit einigen Wochen die Regelauszahlungen in der Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung, Prüfung und Bewilligung aller vorliegender Anträge.

Sollten in der November- und Dezemberhilfe zu einem Antrag noch keine Abschlagszahlungen erfolgt sein, ist der betreffende Antrag sehr wahrscheinlich in einer zufälligen Stichprobe zur Prüfung möglicher Betrugsfälle gezogen worden. Eine Auszahlung kann in diesen Fällen leider erst nach abgeschlossener Prüfung erfolgen. Eine Abschlagszahlung erfolgt in diesen Fällen nicht. Es besteht keine Möglichkeit, Auskünfte zum Stand einzelner Antragsverfahren zu erteilen. Wir bitten daher von weiteren Rückfragen abzusehen, um eine rasche Bearbeitung und Bescheidung der Anträge zu ermöglichen.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Union ist für Anträge und Förderungen in Höhe von mehr als 1,8 Mio. Euro zzgl. 0,2 Mio. Euro De-Minimis ein eigenes Programm erforderlich, die s. g. erweiterte November-/Dezemberhilfe. Diese ist nun beantragbar. Informationen über beihilferechtliche Grundlagen aller Förderprogramme hat die Bundesregierung in einem FAQ zum Beihilferecht veröffentlicht. Das Dokument ist HIER verfügbar.

Informationen zu den verschiedenen Phasen der Überbrückungshilfen und anderen Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Grundsätzlich gestaltet sich die Fördersystematik wie folgt:

Der Förderzeitraum der 1. Phase der Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 ist bereits verstrichen. Es können daher keine Anträge mehr gestellt werden. Bei Bedarf finden Sie Informationen zur 1. Phase der Überbrückungshilfe hier.

Derzeit können Sie Hilfen aus der 2. Phase der Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020 beantragen. Nähere Informationen zur 2. Phase der Überbrückungshilfe finden Sie hier.

Die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe wurde für die mit den Beschlüssen des Bundes und der Länder vom 25.10.2020 von den temporären Schließungen im November und Dezember 2020 erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen entwickelt. 

Anträge für die November- und Dezemberhilfe können seit dem 25.11.2020 bzw. 23.12.2020 bis zum 30.04.2021 über die bundes­einheitliche Antragsplattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. 

Die FAQ des Bundes für die November-/Dezemberhilfe sind über die zentrale Webseite des Bundes abrufbar.

Die fünf Bezirksregierungen - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster - sind als Bewilligungsstellen des Landes NRW direkte Ansprechpartner/-innen für Ihre antragsbezogenen Anfragen zu den pandemiebedingten Wirtschaftshilfen. Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.

(Stand: 05.03.2021)