Anträge auf Aufbauhilfe für gewerbliche Unternehmen direkt über NRW.BANK möglich
Die IHKn sind aufgrund einer Störung der IT-Systeme temporär nicht in der Lage, Erstberatungen und Vorprüfungen im Rahmen des Antragsverfahrens zur Aufbauhilfe (gewerbliche Unternehmen) durchzuführen.
Es besteht daher die Möglichkeit, eine Antragstellung für die Aufbauhilfe für gewerbliche Unternehmen in dringenden Fällen - bis zur Behebung der technischen Probleme - ohne ein Votum der IHKn direkt über das Förderportal der NRW.BANK oder postalisch vorzunehmen. Die Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt direkt durch die NRW.BANK.
Eine Antragstellung über die Handwerkskammern und andere berufsständische Körperschaften ist weiterhin möglich.
Achtung: Antragstellende mit einer Doppelmitgliedschaft sowohl in der IHK als auch HWK werden gebeten, die Beratungsgespräche und die Votierung über die zuständige HWK in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Infoseite der NRW.BANK.
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