©AVR-Behälterlager JEN
Allgemeines zur Kerntechnik
Für Errichtung und Betrieb einer kerntechnischen Anlage gilt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und technischen Regeln, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Staat kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die kerntechnischen Anlagen unterliegen der staatlichen Aufsicht nicht nur während der Laufzeit, sondern auch während der Errichtung, Stilllegung und Abbau. Die nordrhein-westfälische Atomaufsicht ist im Wirtschaftsministerium angesiedelt.
Das Verwaltungshandeln der Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen untersteht der fachlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das BMUV hat wertvolle Grundlageninformationen, zum Beispiel zur Kerntechnik und Radioaktivität, auf einem Portal gebündelt: www.nuklearesicherheit.de.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: