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Allgemeines zur Kerntechnik

Allgemeines zur Kerntechnik

Für Errichtung und Betrieb einer kerntechnischen Anlage gilt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und technischen Regeln, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Staat kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die kerntechnischen Anlagen unterliegen der staatlichen Aufsicht nicht nur während der Laufzeit, sondern auch während der Errichtung, Stilllegung und Abbau. Die nordrhein-westfälische Atomaufsicht ist im Wirtschaftsministerium angesiedelt.

Das Verwaltungshandeln der Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen untersteht der fachlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das BMUV hat wertvolle Grundlageninformationen, zum Beispiel zur Kerntechnik und Radioaktivität, auf einem Portal gebündelt: www.nuklearesicherheit.de.