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Windenergieerlass NRW

Windenergieerlass NRW

Der anwohner- und umweltverträgliche Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und für das Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich. Beim Ausbau der Windenergie müssen verschiedene Interessen berücksichtigt und in einen Ausgleich miteinander gebracht werden. Dies gewährleisten die jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren. 

Hierbei sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, darauf aufbauende Fachstandards sowie dazugehörige Rechtsprechung einzubeziehen. Aufgabe des Windenergieerlasses ist es, planerische Gestaltungsspielräume des Ausbaus der Windenergienutzung aufzuzeigen und Unterstützung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu leisten. Der Erlass besitzt daher grundsätzlich für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit und leistet damit auch für Projektierer sowie für Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zu verlässlichen und einheitlichen Verfahren.

Der aktuell in Nordrhein-Westfalen geltende Windenergieerlass stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hat die Bundesregierung viele Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verändert, etwa durch das Wind-an-Land-Gesetz mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 oder neue Regelungen im Bauplanungsrecht sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auch landesrechtliche Regelungen wurden in der Zwischenzeit angepasst. Zudem ergeben sich durch die neuere Rechtsprechung neue rechtliche Maßstäbe.  Die Konkretisierungen und Aussagen des Windenergieerlasses können jedoch Bundes- und Landesrecht nicht überwinden, sodass dieser nur in dem Umfang zur Anwendung gelangen kann, wie er nicht durch neue Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung von Fachstandards überholt ist.

Die nachstehende Dokumentensammlung zeigt die in der Zwischenzeit in erheblichem Umfang seitens des Landes veröffentlichten Hilfestellungen und Konkretisierungen im Zusammenhang mit dem Windenergieausbau auf. Dies soll dazu beitragen, dass Windenergieanlagen auch zukünftig effizient und rechtssicher– auf einer in Nordrhein-Westfalen möglichst einheitlichen Entscheidungsgrundlage – realisiert werden können. 

 

Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen

Checkliste der Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen wurde eine Checkliste der Antragsunterlagen erstellt. Diese Checkliste soll sowohl Genehmigungsbehörden als auch Betreibenden als Orientierung dienen.

Windenergie im Umfeld von Störfall-Anlagen

Das Faktenpapier „Windenergieanlagen im Umfeld von Störfall-Anlagen“ wurde vom MUNV in Zusammenarbeit mit dem LANUK erarbeitet. Zielsetzung des Faktenpapiers ist es, Zielkonflikte zwischen Windenergieausbau und Gefahrenschutz im Umfeld von Störfall-Anlagen bestmöglich zu lösen. Das Faktenpapier ist per Erlass vom 26.01.2026 in NRW eingeführt worden.

LAI-Vollzugshinweise zur Nutzung der Möglichkeit von Anzeigeverfahren

Die LAI-Vollzugshinweise zur Nutzung der Möglichkeit von Anzeigeverfahren umfassen die Abgrenzung von genehmigungsbedürftigen zu anzeigebedürftigen und sonstigen Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie sind per Erlass vom 08.09.2025 in NRW eingeführt worden.

LAI-Vollzugshinweise BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“

Die LAI-Vollzugshinweise BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ umfassen den weit überwiegenden Teil der Rechtsänderungen. Ergänzend hierzu wurden die LAI-Vollzugshinweise 
„Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. 
Sie sind per Erlass vom 11.04.2025 in NRW eingeführt worden.

LAI-Vollzugshinweise zu „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“  

Die vorliegenden Vollzugshinweise erläutern die neuen Rechtsänderungen zur Klarstellung der Vorgaben für die formelle Vollständigkeit, das Nachreichen von Unterlagen und die Verschärfung der Genehmigungsfristen (§ 7 der 9. BImSchV). Sie sind per Erlass vom 11.04.2025 in NRW eingeführt worden.

 

BImSchG-Novelle "Klimaschutz und Beschleunigung"

Der Erlass vom 05.07.2024 gibt einen Überblick über alle Rechtsänderungen zum Genehmigungsverfahren mit ersten Auslegungshinweisen aus den Gesetzesmaterialien mit den entsprechenden Fundstellen.

Erlass zu Grundsatzfragen bei der Anwendung des § 2 EEG bei Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (§ 2 EEG-Grundsatzerlass)

Der Erlass vom 25.06.2024 soll eine Arbeitshilfe geben, inwieweit im Einzelfall eine Anwendung des § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu prüfen ist. Ferner soll er Hinweise geben, mit welcher Bedeutung § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes regelmäßig in eine Schutzgüterabwägung einzustellen ist.

 

LAI-Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigungen und vorzeitigen Beginn“

Die LAI-Vollzugshinweise "Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigungen und vorzeitigen Beginn" zeigen Fallkonstellationen auf, bei denen Instrumente der Teilgenehmigung und der Zulassung des vorzeitigen Beginns verfahrensbeschleunigend eingesetzt werden können. Sie sind per Erlass vom 16.06.2023 in NRW eingeführt. 

Genehmigungsleitfaden NRW

Der Genehmigungsleitfaden stellt den Ablauf und die Anforderungen an das immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Zulassungsverfahren für Behörden und Antragstellende dar. Er kann dazu beitragen, dass die Verfahren in der vorgesehenen Zeit effizient und rechtssicher durchgeführt und abgeschlossen werden können. Mit der Aktualisierung enthält der Genehmigungsleitfaden u.a. das Verfahrenshandbuch für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, die fakultative Auslegung von Antragsunterlagen über das Internet, Ausnahme- und Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Gasmangellage sowie weitere Ergänzungen und Änderungen. Der Genehmigungsleitfaden ist per Erlass vom 01.03.2023 in NRW eingeführt worden.

 

LAI-Vollzugshinweise zu § 10 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Absatz 3a Nummer 4 BImSchG

Die geänderten LAI-Vollzugshinweise zu § 10 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Absatz 3a Nummer 4 BImSchG wurden den Vollzugsbehörden in NRW per Erlass vom 02.02.2023 zur Verfügung gestellt. 

Gemeinsamer Erlass zum Verfahrensablauf bei nachträglichem Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen (WEA) im Bestand im Land Nordrhein-Westfalen

Der Erlass vom 04.08.2021 erläutert das Verfahren für die nachträgliche Einrichtung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen: Anzeigeverfahren gem. § 15 BImSchG, Baugenehmigungspflichtige Änderungen und Änderungsgenehmigung gem. § 16 Abs. 4 BImSchG.

Leitfaden für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Leitfaden der Bezirksregierungen (2. Auflage 2016) zeigt ein Verfahren für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für Vorhaben auf, die nicht nur unwesentliche 
Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können.

Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit

Faktenpapier Windenergieanlagen und Infraschall (Stand 2026)

Das Faktenpapier "Windenergieanlagen und Infraschall" stellt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beim Thema Infraschall dar. Per Erlass vom 19.08.2026 wurde in NRW über die Aktualisierung des Faktenpapiers informiert.


Erlass zur Zulassung des Nachtbetriebs bei nicht typvermessenen Windenergieanlagen (WEA)

Für den Fall, dass die Genehmigung auf der Basis von Angaben des Herstellers beruht, ermöglicht dieser Erlass vom 08.08.2024 die Aufnahme des Nachtbetriebs, wenn die Windenergieanlage übergangsweise in einem schallreduzierten Betriebsmodus betrieben wird.


Erlass OVG Urteil Rundung bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte

Der Erlass vom 08.02.2024 informiert die Vollzugsbehörden über die Entscheidung des OVG NRW vom 24.01.2024 (Az.: 7 D 59/23.AK), in dem die Anwendung der Rundungsregelungen der DIN 1333 bei der Quantifizierung einer vorliegenden Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Sinne der Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA-Lärm bestätigt wird.


LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm)

Die aktualisierte Fassung der LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm enthalten Fragestellungen aus der Vollzugspraxis sowie Hinweise auf aktuelle Normen. Sie ist per Erlass vom 01.06.2023 in NRW eingeführt worden.


Protokoll der Dienstbesprechung am 02.02.2018 

Protokoll der Dienstbesprechung vom 02.02.2018 zu den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen


Einführungserlass der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (inklusive LAI-Hinweise als Anlage)

Der Erlass vom 29.11.2017 führt die überarbeiteten LAI-Hinweise ein. In diesen wurde das bislang übliche Prognosemodell an die Besonderheiten hoher Windenergieanlagen angepasst. 

LAI Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen Aktualisierung 2019 (WKA-Schattenwurfhinweise)

Die LAI-Hinweise dienen der Beurteilung, ob Windkraftanlagen die Anforderungen des Immissionsschutzrechts in Bezug auf die Einwirkung durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf des Rotors einhalten. Sie sind per Erlass vom 29.05.2020 in NRW eingeführt worden.

Natur- und Artenschutz

Erlass zur EU-Notfallverordnung (VO (EU) 2022/2577) - Unmittelbare Wirkung sowie nationale Umsetzung durch § 6 WindBG

Der Erlass vom 10.03.2023 enthält Hinweise zum Vollzug der EU-Notfallverordnung in NRW. Diese nimmt einzelne auf EU-Ebene geplante Beschleunigungsinstrumente der Novellierung der EU-Richtlinie für Anlagen erneuerbarer Energien (RED III) vorweg, um einen kurzfristigen und deutlichen Anschub des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die Verordnung wurde durch die RED III und deren nationale Umsetzung abgelöst. Lediglich für Genehmigungsverfahren, die bis zum 30.06.2025 beantragt wurden, kann § 6 WindBG noch zur Anwendung kommen.

Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz

Die Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG des BMWK und BMUV gibt Auslegungshinweise, um der zuständigen Behörde die Anwendung der Regelung in der Praxis zu erleichtern mit dem Ziel einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für WEA an Land. Die Vollzugsempfehlungen wurden NRW per Erlass vom 01.12.2023 zur Verfügung gestellt.  

Modul A: Leitfaden Arten- und Habitatschutz Windenergie

Der vom MUNV NRW und vom LANUV NRW herausgegebene Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW – Modul A“ gibtden Verfahrensbeteiligten vor, wie bei der Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb planerisch gesicherter Flächen artenschutz- und habitatschutzrechtliche Prüfungen (insbesondere die Artenschutzprüfung (ASP) nach dem BNatSchG) durchzuführen sind. Die aktuelle Fassung datiert vom 12. April 2024. 

Das MUNV NRW hat gemeinsam mit dem MWIKE NRW und dem LANUK NRW das „Artenschutzfachbeitrags‑Tool“ (AFB-Tool) entwickelt. Diese Internet-Anwendung dient der Umsetzung der Umweltprüfung hinsichtlich der Artenschutzbelange für Windenergie­vorhaben im Bereich von „Windenergie-Beschleunigungsgebieten“. Das AFB-Tool besteht aus zwei Modulen: AFB-Tool I erstellt Arten­schutz­fachbeiträge für die Planebene; AFB-Tool II organisiert den artenschutz­recht­lichen Überprüfungsprozess im immissionsschutzrechtlichen Genehmi­gungs­verfahren. Das AFB-Tool wurde mit Erlass vom 17.2.2026 bei den Bezirksregierungen eingeführt.

Link zum AFB-Tool (Module I und II)

Flächenplanung

Arbeitshilfe zum Vollzug des "Wind-an-Land-Gesetzes"

Die "Arbeitshilfe zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes" beschreibt die rechtlichen Änderungen (u.a. WindBG, BauGB) und die daraus resultierenden Folgen für die Ausweisung von Flächen für Windenergie. Dazu zählt auch die Anrechenbarkeit von Flächen zu den Flächenbeitragszielen des Landes NRW sowie die Verfahren zur Feststellung der Zielerreichung. Die aktuelle Fassung beschreibt den Rechtsstand vom 01. April 2026. 

 

Erlass §36a Landesplanungsgesetz

Der Erlass zu §36a LPlG beschreibt die Umsetzung der zeitlich befristeten Zurückstellung von Anträgen auf Genehmigung außerhalb von planerisch vorgesehenen Windenergiegebieten und bestehenden Konzentrationszonen. Der Erlass beschreibt darüber hinaus Fallkonstellationen, bei denen Anträge von einer Zurückstellung ausgenommen werden können. 

Straßen

Factsheet Windenergieanlagen an Straßen

Das Factsheet zu Windenergieanlagen an Straßen der Bezirksregierung Münster fasst Hinweise für die Genehmigung von WEA in der Nähe von Straßen zusammen. Dazu zählen neben einer Übersicht der zu beteiligenden Akteure auch die Entscheidungskriterien der Straßenbaubehörden und mögliche Maßnahmen zur Gefährdungsminderung. Das Factsheet datiert von November 2024.

Wald

Handreichung Windkraft im Wald

Die Handreichung von Wald und Holz NRW bietet Hilfestellungen für die Genehmigung von Anträgen nach BImSchG für Windenergieanlagen im Wald. Es werden planerische und genehmigungsrechtliche Grundlagen aufgeführt sowie Anforderungen an die Beteiligung von Wald und Holz NRW am Genehmigungsverfahren beschrieben. Die Handreichung datiert von Oktober 2024. 


Hinweise zur Flexibilität des Waldausgleiches

Die Hinweise zur Flexibilität des Waldausgleichs seitens des MLV NRW beschreiben Anforderungen an die Waldumwandlung infolge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Die Hinweise beziehen sich auf die zeitliche, räumliche und funktionale Flexibilität des Ausgleichs. 

Bodenschutz

LABO-Checklisten für das Schutzgut Boden für Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die LABO-Checklisten stellen eine bundeseinheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung, um den vorsorgenden Bodenschutz auf den verschiedenen Ebenen der Planungs- und Genehmigungsverfahren zu strukturieren und zu stärken. Hierbei wird unter anderem auch auf das Instrument der Bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639 hingewiesen. Die im Jahr 2018 erstellten Checklisten wurden aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen in 2025 aktualisiert.

LABO-Leitfaden zum Bodenschutz bei Rückbau von WEA

Der LABO-Leitfaden stellt Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von WEA dar. Der rechtliche Rahmen und die erforderlichen Verfahren werden dargestellt und gängigen Verfahren zum Rückbau von WEA werden anhand der bodenschutzfachlichen Anforderungen bewertet. Der Leitfaden datiert von August 2023.