WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Windenergieerlass NRW

Windenergieerlass NRW

Der anwohner- und umweltverträgliche Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und für das Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich. Beim Ausbau der Windenergie müssen unterschiedliche Interessen berücksichtigt und in einen Ausgleich miteinander gebracht werden. Dies gewährleisten die jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren. 

Hierbei sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, darauf aufbauende Fachstandards sowie dazugehörige Rechtsprechung einzubeziehen. Aufgabe des Windenergieerlasses ist es, planerische Gestaltungsspielräume des Ausbaus der Windenergienutzung aufzuzeigen und Hilfestellung zu den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu leisten. Der Erlass besitzt daher für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit und kann so auch für Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger verlässliche Verfahren sicherstellen.

Der aktuell in Nordrhein-Westfalen geltende Windenergie-Erlass stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hat die Bundesregierung viele Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verändert, etwa durch das Wind-an-Land-Gesetz mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 oder neue Regelungen im Bauplanungsrecht sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auch landesrechtliche Regelungen wurden in der Zwischenzeit angepasst. Zudem berücksichtigt der Windenergieerlass zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung nicht.  Die Konkretisierungen und Aussagen des Windenergieerlasses können jedoch Bundes- und Landesrecht nicht überwinden, sodass dieser nur in dem Umfang zur Anwendung gelangen kann, wie er nicht durch neue Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung von Fachstandards überholt ist.

Die nachstehende Dokumentensammlung zeigt die in der Zwischenzeit in erheblichem Umfang seitens des Landes veröffentlichten Hilfestellungen und Konkretisierungen im Zusammenhang mit dem Windenergieausbau auf. Dies soll dazu beitragen, dass Windenergieanlagen auch zukünftig einfacher und schneller – auf einer in Nordrhein-Westfalen möglichst einheitlichen Entscheidungsgrundlage – realisiert werden können. 

 

Verfahrensführung Grundsatzfragen

Erlass zur EU-Notfallverordnung (VO (EU) 2022/2577) - Unmittelbare Wirkung sowie nationale Umsetzung durch § 6 WindBG

Der Erlass enthält Hinweise zum Vollzug der EU-Notfallverordung in NRW. Diese nimmt nimmt einzelne auf EU-Ebene geplante Beschleunigungsinstrumente der Novellierung der EU-Richtlinie für Anlagen erneuerbarer Energien (RED IV) vorweg, um einen kurzfristigen und deutlichen Anschub des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Langfristig wird die Verordnung durch diese Richtlinie und deren nationale Umsetzung abgelöst werden. 

Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Leitfaden für ein optimiertes und beschleunigtes Verfahren in NRW

Der Genehmigungsleitfaden stellt den Ablauf und die Anforderungen an das immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Zulassungsverfahren für Behörden und Antragsteller dar. Er kann dazu beitragen, dass die Verfahren in der vorgesehenen Zeit effizient und rechtssicher durchgeführt und abgeschlossen werden können. Mit der Aktualiesierung enthält der Genehmigungsleitfaden u.a. das Verfahrenshandbuch für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, die fakultative Auslegung von Antragsunterlagen über das Internet, Ausnahme- und Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Gasmangellage sowie weitere Ergänzungen und Änderungen. Der Genehmigungsleitfaden ist per Erlass vom 01.03.2023 in NRW eingeführt worden.

 

Leitfaden für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Leitfaden der Bezirksregierungen zeigt ein Verfahren für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für Vorhaben auf, die nicht nur unwesentliche 
Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können.

Immissionsschutz

Erlass zur Zulassung des Nachtbetriebs bei nicht typvermessenen Windenergieanlagen (WEA)

Für den Fall, dass die Genehmigung auf der Basis von Angaben des Herstellers beruht, ermöglicht dieser Erlass die Aufnahme des Nachtbetriebs, wenn die Windenergieanlage übergangsweise in einem schallreduzierten Betriebsmodus betrieben wird.

Informations-Erlass: BImSchG-Novelle "Klimaschutz und Beschleunigung"

Der Erlass gibt einen Überblick über alle Rechtsänderungen zum Genehmigungsverfahren mit ersten Auslegungshinweisen aus den Gesetzesmaterialien mit den entsprechenden Fundstellen.


Vollzugshinweise BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“

Die LAI-Vollzugshinweise BImSchG-Novelle „Klimaschutz und Beschleunigung“ umfassen den weit überwiegenden Teil der Rechtsänderungen. Ergänzend hierzu wurden die LAI-Vollzugshinweise 
„Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“ veröffentlicht. 
Sie sind per Erlass vom 11.04.2025 in NRW eingeführt worden.


Vollzugshinweise zu „Vollständigkeitsprüfung und Nachreichen von Unterlagen“  

Die vorliegenden Vollzugshinweise erläutern die neuen Rechtsänderungen zur Klarstellung der Vorgaben für die formelle Vollständigkeit, das Nachreichen von Unterlagen und die Verschärfung der Genehmigungsfristen (§ 7 der 9. BImSchV). Sie sind per Erlass vom 11.04.2025 in NRW eingeführt worden.

Erlass OVG Urteil Rundung bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte

Der Erlass informiert die Vollzugsbehörden über die Entscheidung des OVG NRW vom 24.01.2024 (Az.: 7 D 59/23.AK), in dem die Anwendung der Rundungsregelungen der DIN 1333 bei der Quantifizierung einer vorliegenden Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Sinne der Nr. 3.2.1 Abs. 3 TA-Lärm bestätigt wird.


LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm)

Die aktualisierte Fassung der LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm enthalten neue Fragestellungen aus der Vollzugspraxis sowie Hinweise auf aktuelle Normen. Sie ist per Erlass vom 01.06.2023 in NRW eingeführt worden. Sie sind per Erlass vom 16.06.2023 in NRW eingeführt. 

Erlass zu LAI-Vollzugshinweisen "Immissionsschutz in der Gasmangellage" - 4. Aktualisierung

Der Erlass führt die aktualisierte Fassung der LAI-Vollzugshinweise "Immissionsschutz in der Gasmangellage" in NRW ein. Dabei wird die Wiederaufnahme des § 31k BImSchG berücksichtigt, der Abweichungen von Vorgaben zu Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen ermöglicht, solange die Alarm- oder Notfallstufe des Notfallplans Gas gilt.

LAI-Vollzugshinweise „Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigungen und vorzeitigen Beginn“

Die LAI-Vollzugshinweise "Verfahrensbeschleunigung durch Teilgenehmigungen und vorzeitigen Beginn" zeigen Fallkonstellationen auf , bei denen Instrumente der Teilgenehmigung und der Zulassung des vorzeitigen Beginns verfahrensbeschleunigend eingesetzt werden können. Sie sind per Erlass vom 16.06.2023 in NRW eingeführt. 

Faktenpapier Windenergieanlagen und Infraschall (Stand 2024)

Das Faktenpapier "Windenergieanlagen und Infraschall" stellt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand beim Thema Infraschall dar. Per Erlass vom 15.08.2024 wurde in NRW über die Aktualisierung des Faktenpapiers informiert.

LAI-Vollzugshinweise zu § 10 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Absatz 3a Nummer 4 BImSchG

Die geänderten LAI-Vollzugshinweise zu § 10 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Absatz 3a Nummer 4 BImSchG wurden den Vollzugsbehörden in NRW per Erlass vom 02.02.2023 zur Verfügung gestellt. 

Gemeinsamer Erlass zum Verfahrensablauf bei nachträglichem Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen (WEA) im Bestand im Land Nordrhein-Westfalen

Der Erlass erläutert das Verfahren für die nachträgliche Einrichtung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen: Anzeigeverfahren gem. § 15 BImSchG, Baugenehmigungspflichtige Änderungen und Änderungsgenehmigung  gem. § 16 Abs. 4 BImSchG.

LAI Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen Aktualisierung 2019 (WKA-Schattenwurfhinweise)

Die LAI-Hinweise dienen der Beurteilung, ob Windkraftanlagen die Anforderungen des Immissionsschutzrechts in Bezug auf die Einwirkung durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf des Rotors einhalten. Sie sind per Erlass vom 29.05.2020 in NRW eingeführt worden.

Einführungserlass der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen (inklusive LAI-Hinweise als Anlage)

Der Erlass führt die überarbeiteten LAI-Hinweise ein. In diesen wurde das bislang übliche Prognosemodel an die Besonderheiten hoher Windenergieanlagen angepasst. 


Protokoll der Dienstbesprechung am 2.2.2018 

Protokoll der Dienstbesprechung vom 2.2.2018 zu den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen

Natur- und Artenschutz

Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz

Die Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG des BMWK und BMUV gibt Auslegungshinweise, um der zuständigen Behörde die Anwendung der Regelung in der Praxis zu erleichtern mit dem Ziel einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für WEA an Land. Die Vollzugsempfehlungen wurden NRW per Erlass vom 01.12.2023 zur Verfügung gestellt.  

Modul A: Leitfaden Arten- und Habitatschutz Windenergie

Der vom MUNV NRW und vom LANUV herausgegebene Artenschutzleitfaden Modul A beschreibt, wie bei der Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb planerisch gesicherter Flächen artenschutz- und habitatschutzrechtliche Prüfungen (Artenschutzprüfung nach BNatSchG) durchzuführen sind. Die aktuelle Fassung datiert vom 12. April 2024. 

Flächenplanung

Arbeitshilfe zum Vollzug des "Wind-an-Land-Gesetzes"

Die "Arbeitshilfe zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes" beschreibt die rechtlichen Änderungen (u.a. WindBG, BauGB) und die daraus resultierenden Folgen für die Ausweisung von Flächen für Windenergie. Dazu zählt auch die Anrechenbarkeit von Flächen zu den Flächenbeitragszielen des Landes NRW sowie die Verfahren zur Feststellung der Zielerreichung. Die aktuelle Fassung beschreibt den Rechtsstand vom 09. Juli 2024. 

Erlass §36a Landesplanungsgesetz

Der Erlass zu §36a LPlG beschreibt die Umsetzung der zeitlich befristeten Zurückstellung von Anträgen auf Genehmigung außerhalb von planerisch vorgesehenen Windenergiegebieten und bestehenden Konzentrationszonen. Der Erlass beschreibt darüber hinaus Fallkonstellationen, bei denen Anträge von einer Zurückstellung ausgenommen werden können. 

Straßen

Factsheet Windenergieanlagen an Straßen

Das Factsheet zu Windenergieanlagen an Straßen der Bezirksregierung Münster fasst Hinweise für die Genehmigung von WEA in der Nähe von Straßen zusammen. Dazu zählen neben einer Übersicht der zu beteiligenden Akteure auch die Entscheidungskriterien der Straßenbaubehörden und mögliche Maßnahmen zur Gefährdungsminderung. Das Factsheet datiert von November 2024.

Wald

Handreichung Windkraft im Wald

Die Handreichung von Wald und Holz NRW bietet Hilfestellungen für die Genehmigung von Anträgen nach BImSchG für Windenergieanlagen im Wald. Es werden planerische und genehmigungsrechtliche Grundlagen aufgeführt sowie Anforderungen an die Beteiligung von Wald und Holz NRW am Genehmigungsverfahren beschrieben. Die Handreichung datiert von Oktober 2024. 


Hinweise zur Flexibilität des Waldausgleiches

Die Hinweise zur Flexibilität des Waldausgleichs seitens des MLV NRW beschreiben Anforderungen an die Waldumwandlung infolge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Die Hinweise beziehen sich auf die zeitliche, räumliche und funktionale Flexibilität des Ausgleichs. 

Rückbau

LABO Leitfaden zum Bodenschutz bei Rückbau von WEA

Der LABO Leitfaden stellt Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von WEA dar. Der rechtliche Rahmen und die erforderlichen Verfahren werden dargestellt und gängigen Verfahren zum Rückbau von WEA werden anhand der bodenschutzfachlichen Anforderungen bewertet. Der Leitfaden datiert von August 2023.