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700.000 Euro für Landstromanlagen: Nordrhein-Westfalen stellt Weichen für klimafreundliche Personenschifffahrt

Portraitbild von Ministerin Mona Neubaur

700.000 Euro für Landstromanlagen: Nordrhein-Westfalen stellt Weichen für klimafreundliche Personenschifffahrt

Ministerin Neubaur: Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und stärken den nachhaltigen Tourismus in der Region

Damit auch Personenschiffe künftig klimafreundlich mit Strom versorgt werden können, treibt die Landesregierung die Transformation auf Gewässern weiter voran. Klimaschutzministerin Mona Neubaur überreichte einen Förderbescheid über 700.000 Euro an die Niederkasseler Lux-Werft, die mit Unterstützung von Bund und Land Landstromanlangen für Schiffe auf Bigge-, Henne- und Sorpesee errichten will.

Durch das Projekt gelingt es, rund 330 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen. Ziel ist es, Schiffe an den Anlegestellen künftig mit regenerativ erzeugtem Strom zu versorgen und die bisher eingesetzten Dieselgeneratoren zu ersetzen.

Ministerin Mona Neubaur: „Es freut mich sehr, dass wir mit unserem Förderprogramm dazu beitragen, die für die elektrische Schifffahrt dringend benötigte Versorgungsinfrastruktur aufzubauen. Mit den Landstromanlagen schonen wir unsere Gewässer vor Verunreinigungen durch Verbrennungsmotoren und bereiten die Schiffsbranche auf eine klimafreundliche Zukunft vor. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und stärkt den nachhaltigen Tourismus in der Region.“

Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt rund 19 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt sollen weitere 30 Anlagen für die Personenschifffahrt gefördert werden. Dazu kommen etwa 100 zusätzliche Landstromanlagen für die Güterbinnenschifffahrt. Etwa 11.000 Tonnen CO2 pro Jahr können damit eingespart werden.

Informationen Förderprogramm

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten von Landstromanlagen. Die bereitgestellten Gelder stammen von Bund und Land zu gleichen Teilen. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Häfen sowie Betreiber von Anlegestellen für die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt