WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Aufbauhilfen für Unternehmen

Aufbauhilfen für Unternehmen

Durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 ist es zu extremen Schäden in vielen Regionen in Nordrhein-Westfalen gekommen. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern wurden auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Mit den Aufbauhilfen ermöglicht die Landesregierung nun den langfristigen Wiederaufbau in den betroffenen Regionen.
Die Aufbauhilfen für Unternehmen ersetzen Sachschäden und Einkommenseinbußen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe. Gegenstand der Leistungen sind Reparaturkosten, Wertverluste und Einkommenseinbußen. Diese werden in der Regel in einer Höhe von bis zu 80 Prozent kompensiert, in Härtefällen können bis zu 100 Prozent erstattet werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines Gutachtens, mit dem der entstandene Schaden geschätzt wird.
 
Erste Ansprechpartner für die Unternehmen sind die zuständigen Kammern/berufsständischen Körperschaften, die eine Beratung anbieten und eine erste kursorische Prüfung der Anträge vornehmen. Im Anschluss ist der Antrag online bei der NRW.BANK einzureichen. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus. 
 
Bei entsprechender Dokumentation des Schades durch ein Gutachten kann bereits vor Antragsstellung mit dem Wiederaufbau begonnen werden. Leistungen aus anderen Förderprogrammen sowie Spenden und vor allem Versicherungsleistungen werden entsprechend angerechnet.

Den digitalen Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der NRW.BANK